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Ihr persönliches Erbfolgediagramm inkl. der Berechnung der Erbquoten für alle Erbberechtigten ist absolut kostenlos. Sie müssen sich auch nicht registrieren. Melden Sie sich einfach als Gast an und legen Sie los!
Um Ihre Erbfolge zu speichern, müssen Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Auch diese Registrierung ist kostenlos. Mit Ihren Daten gehen wir natürlich verantwortungsvoll um. Alle Infos zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Erstellung eines rechtsgültigen Testaments ist kostenpflichtig und setzt ebenfalls eine Registrierung voraus. Hier finden Sie die detaillierte Kostenübersicht.
Mit Hilfe des Erbfolgediagramms können Sie ermitteln, wie hoch die gesetzlichen Erbquoten Ihrer Familienmitglieder sind. Das Erbfolgediagramm ist aufgebaut wie ein Familien-Stammbaum. Tragen Sie bitte die Daten aller Familienmitglieder möglichst vollständig ein. Benötigt werden:
Beginnen Sie am besten mit dem Erblasser. Das müssen nicht unbedingt Sie selbst sein – Sie können das Diagramm auch für jemand anderen ausfüllen.
Wenn Sie auf Basis des Erbfolgediagramms ein Testament entwerfen möchten, beachten Sie bitte, dass dieses nur rechtssicher ist, wenn Sie alle geforderten Daten vollständig eingegeben haben. Wenden Sie sich im Zweifel an Rechtsanwalt Kai Sudmann.
Die Erbanteile Ihrer Familienmitglieder werden automatisch angezeigt und neu berechnet, wenn Sie Änderungen am Diagramm vornehmen.
Um die Erbquoten als Euro-Beträge anzuzeigen, geben Sie in das dafür vorgesehene Feld bitte das voraussichtliche Nachlassvermögen als Betrag in Euro ein.
Der Entwurf eines Testaments gelingt mit dem ERB-O-MAT ganz einfach. Es ist wichtig, dass Sie alle Felder sorgfältig und vollständig ausfüllen. Am besten gehen Sie dabei so vor:
1. Ermitteln Sie mit Hilfe des ERB-O-MAT Erbfolgediagramms alle Familienmitglieder, die erbberechtigt sind
2. Speichern Sie die Erbfolge. Falls Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie das jetzt tun.
3. Wechseln Sie zur Testamentsgestaltung. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, kostenlos ein vorläufiges, teilweise unkenntlich gemachtes Testament zu erstellen, um sich mit der Funktionsweise des ERB-O-MAT vertraut zu machen. Erst wenn Sie ein endgültiges, Testament erstellen möchten, wird eine Zahlung fällig.
4. Wählen Sie eine Zahlweise und nehmen Sie die Zahlung vor.
5. Nach Abschluss der Bezahlung werden Sie Schritt für Schritt durch die Testamentsgestaltung
geführt. Sie können die Testamentsgestaltung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt
fortführen. Wenn einmal etwas unklar sein sollte oder der ERB-O-MAT Ihre persönliche Situation nicht
ausreichend berücksichtigt, wenden Sie sich gern direkt an Rechtsanwalt Kai Sudmann.
Nachdem Sie alle Angaben gemacht haben, wird Ihnen Ihr vorläufiges Testament angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt übernommen wurden. Einige Passagen sind in der kostenfreien Version ausgeblendet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Kai Sudmann.
WICHTIG: Das vorläufige Testament ist unvollständig und daher nicht rechtssicher. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Die Verwendung ist ausdrücklich untersagt.
1. Bestätigen Sie mit einem Klick auf den entsprechenden Button, dass der Testamentsentwurf fertig ist.
2. Sie werden aufgefordert, die Zahlung vorzunehmen.
3. Nach Abschluss der Bezahlung wird Ihr Testamentsentwurf angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, diesen auszudrucken oder auf Ihrem Gerät zu speichern.
4. Nutzen Sie unsere kostenlose Prüfung durch den Fachanwalt für Erbrecht Kai Sudmann. Mit einem Klick auf den entsprechenden Button wird Ihr Testament an Kai Sudmann übermittelt. Die Prüfung dauert ca. 1 Woche. Sie erhalten Ihr geprüftes und bestätigtes Testament – je nach Wunsch – per Post oder per E-Mail.
5. Damit das Testament rechtliche Gültigkeit erlangt, müssen Sie es handschriftlich abschreiben, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben.
Sollten Sie dazu eine Frage haben, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt Kai Sudmann.
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Über unseren Fragebogen zur Erstellung eines Testamentsentwurfs wird parallel eine Erbfolge angelegt, die Sie dann hier einsehen können.
Für diese Erbfolge wurde noch kein Testament entworfen.
Wählen Sie das Testament aus, welches Sie sich ansehen möchten:
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Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.
Um diese Funktion nutzen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Sie haben nicht gespeicherte Änderungen in der aktuellen Erbfolge. Wenn Sie diese Seite jetzt verlassen, gehen diese Änderungen verloren.
Möchten Sie wirklich fortfahren?
Bitte erstellen Sie zunächst den Elternteil, damit die Person später korrekt zugeordnet werden kann.
Um ein Testament erstellen zu können, vervollständigen Sie bitte die folgenden Personen:
Hinweis: Unvollständige Personen sind an der orangefarbenen Färbung zu erkennen.
Tragen Sie bitte mindestens den Erblasser ein, um ein Testament zu erstellen.
Tragen Sie bitte mindestens eine Person ein, um diese Erbfolge zu speichern.
Tragen Sie bitte zunächst das Nachlassvermögen ein, um die Aufteilung des Vermögens in Euro zu sehen.
Diese Frage wurde automatisch aus den Daten der Erbfolge beantwortet und kann daher nicht bearbeitet werden.
Wenn die abgeleitete Antwort nicht korrekt ist, so korrigieren Sie bitte die Informationen in der Erbfolge.
Schade, dass Sie Ihr Konto bei ERB-O-MAT löschen möchten. Gerne möchten wir Sie weiterhin als unseren
Kunden behalten und stehen Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns hierfür unverbindlich.
Sollten Sie dennoch die Löschung Ihre Kontos wünschen, so kommen wir diesem Wunsch natürlich nach. Sobald Sie auf Löschung beantragen klicken, senden wir Ihnen hierzu eine E-Mail, die einen Bestätigungslink enthält. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dieser E-Mail, um eine abschließende Löschung Ihres Benutzerkontos zu erwirken.
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Sie finden diesen und alle weiteren Testamentsentwürfe bei den Erbfolge-Diagrammen unter Mein Profil wieder.
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